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Für Zahnersatz, der aus DeguDent Edelmetall-Dentallegierungen oder aus Cercon Zirkonoxid Vollkeramik hergestellt ist und ausschließlich aus Materialien von DeguDent besteht, wird von DeguDent eine zusätzliche Sicherheitsgarantie für Patienten mit Patientenpass gewährt. Sollte solcher Zahnersatz wegen eines Mangels ersetzt werden müssen, so erstattet DeguDent dem Patienten die ihm entstehenden Kosten für die jeweilige Neuerstellung gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen.

 
1. Gegenstand der Patientengarantie:
 
Die DeguDent Patientengarantie umfasst den Ersatz von Inlays, Inlaybrücken, Onlays, Vollgusskronen, Vollgussbrücken, Metallkeramikkronen, Metallkeramikbrücken sowie Vollkeramikkronen und Vollkeramikbrücken (Zahnersatz), auch implantatgetragen.
Der Zahnersatz muss aus hochgoldhaltigen oder goldreduzierten DeguDent Dental-legierungen oder aus Cercon Zirkonoxid Vollkeramik hergestellt sein. Verblendeter Zahnersatz muss unter Verwendung von DeguDent oder Dentsply Verblendkeramik hergestellt werden. Die DeguDent Patientengarantie ist beschränkt auf in Deutschland hergestellten fest sitzenden Zahnersatz, der dem Patienten durch einen in Deutschland niedergelassenen Zahnarzt definitv eingegliedert wird. Die DeguDent Patientengarantie gilt für Beschädigungen, die in dem Zeitraum ab dem 7. Monat bis zum Ablauf des 72. Monats nach der endgültigen Eingliederung des Zahnersatzes erstmalig auftreten. Wird DeguDent innerhalb dieses Zeitraums aus der Garantie in Anspruch genommen, so gewährt DeguDent den Ersatz der Kosten für die Neuanfertigung des Zahnersatzes unter Abzug der hierfür von einem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer bzw. einer Beihilfestelle an den Patienten zu erbringenden Leistungen sowie des Selbst-behalts. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von derPatientengarantie unberührt.
 
2. Leistungen aus der Patientengarantie:
 
DeguDent ersetzt die Kosten (abzüglich Selbstbehalt) für die Neuanfertigung von Zahnersatz bis maximal Euro 400,00 pro Edelmetall-Zahneinheit bzw. maximal
Euro 450,00 pro Cercon-Zahneinheit. Der Selbstbehalt für den Patienten beträgt
Euro 50,00 pro Zahneinheit.
 
3. Voraussetzungen der Patientengarantie:
 
Das mit der Fertigung des Zahnersatzes betraute Dentallabor bestätigt die Verwendung von DeguDent Edelmetall-Dentallegierungen oder Cercon Vollkeramik durch das Aktivieren der Garantie mit Hilfe des Online Tools im Internet unter
www. patientengarantie.de gemäß Ziffer 5 sowie dem vollständig ausgefüllten Patientenpass. Der Patient hat seine Berechtigung zur Inanspruchnahme der DeguDent Patientengarantie durch die lückenlose Versorgungs- und Behandlungsdokumentation im DeguDent Patientenpass, der folgende Angaben bzw. Bescheinigungen enthalten muss, zu belegen:
  1. Bestätigung der Erstversorgung mit DeguDent Edelmetall-Dentallegierungen und DeguDent/Dentsply Verblendkeramiken bzw. Cercon Zirkonoxid Vollkeramik durch Labor und Zahnarzt (Datum, Stempel und Unterschrift).
  2. Bescheinigung der regulären Kontrollbesuche durch den Zahnarzt alle 12 Monate (6 Monate werden empfohlen), analog der zahnärztlichen Empfehlung für Kontrollbesuche. Die Bestätigung erfolgt durch den Patientenpass (Datum, Stempel und Unterschrift) oder durch Vorlage des Bonusheftes.
  3. Bestätigung der Reparatur- oder Ersatzversorgung durch Labor und Zahnarzt (Datum, Stempel und Unterschrift). Zur Übersendung des beschädigten Zahnersatzes vgl. Ziffer 5 Abs. 5.

Zusätzlich sendet Labor oder Zahnarzt die Rechnungen der Erst- und der Ersatzversorgung, Patientenpass die Zahnarztbescheinigung nach Ziffer 4 unter Angabe des Stichworts „Patientengarantie“ an: DeguDent GmbH, KSC /Patientengarantie, Postfach 1364, 63403 Hanau

 
4. Garantieausschluss:
 
Leistungen aus der Garantie erfolgen nicht:
  1. bei Defekten, die auf unsachgemäße Handhabung oder äussere Einwirkung zurückzuführen sind,
  2. bei Defekten, die z.B. auf bakteriologische Erkrankungen (wie etwa Karies) oder auf Erkrankungen des Zahnhalteapparates (wie etwa Parodontitis) oderauf andere Zahnerkrankungen zurückzuführen sind,
  3. bei Defekten, durch Veränderung der medizinischen Gegebenheiten beim Patienten,insbesondere Verlust von natürlichen Zähnen und Implantaten.
  4. bei Defekten, die auf mechanische Fremdeinwirkung innerhalb (z.B. Unfall) oder außerhalb des Mundraumes (z.B. Zubodenfallen der prothetischen Versorgung) oder auf unnatürliche Überbeanspruchung (z.B. Knacken von Nussschalenmit den Zähnen) zurückzuführen sind,
  5. bei Defekten, die auf eine fehlerhafte Behandlung durch den Zahnarzt zurückzuführen sind,
  6. bei Defekten, die auf eine fehlerhafte Bearbeitung durch das Dentallabor zurückzuführen sind.
  7. im Falle einer Nichteinhaltung der Vorgaben der aktuellen DeguDent-Gebrauchsanweisung durch Zahnarzt und / oder Labor, es sei denn, diese Nichteinhaltungist nicht ursächlich für den Defekt.

Von dem behandelnden Zahnarzt ist bescheinigen zu lassen, dass keines der Ausschlusskriterien Nr. 2 bis 4 vorliegt. DeguDent hat die Nachweispflicht für das Vorliegen der Ausschlusskriterien Nr. 5, 6 und 7.

 
5. Handhabung der Garantie:
 
  1. Der Beginn der Garantie wird durch die Online-Registrierung im Internet unter www.patientengarantie.de durch das Dentallabor aktiviert. Verwendetes Material, Anzahl der versorgten Zahneinheiten und Patientenpass-Nummer müssendort hinterlegt und an DeguDent übersand werden.
  2. Das Dentallabor bestätigt die Verwendung von DeguDent-Dentallegierungenoder Cercon Vollkeramik zusammen mit Datum und Stempel im Patientenpass.
  3. Der Zahnarzt gliedert den Zahnersatz ein und bestätigt dies ebenfalls im Patientenpass.
  4. Der Patient erhält mit der DeguDent Zahnersatz-Versorgung den Patientenpass.
  5. Der Patient kommt regelmäßig, mindestens alle 12 Monate, zu den normalen Kontrollbesuchen.
  6. Der Patient meldet die nach dem 6. und vor Ablauf des 72. Monats nach definitiver Eingliederung des Zahnersatzes aufgetretene Beschädigung am Zahnersatz beim Zahnarzt. Dieser vergibt den Ersatzauftrag nach dem von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan an das Labor oder führt die Neueingliederung des Zahnersatzes durch.
  7. Der Patient erhält die Rechnung des Zahnarztes unter Abzug der Zuschüsse durch gesetzliche oder private Krankenkassen bzw. Beihilfestellen.
  8. Innerhalb von 4 Wochen müssen Patientenpass, die Rechnung der Erstversorgung, die neue Rechnung und eine Fotoaufnahme des Defektes bzw. der defekte Zahnersatz zur Überprüfung der Beschädigung an DeguDent eingereicht werden.
  9. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Überprüfung durch DeguDent.
  10. Für den Fall, dass die Garantievoraussetzungen erfüllt sind, überweist Degu- Dent an den Patienten den entsprechenden Betrag aus der Patientengarantie. Soll die Überweisung nicht an den Patienten erfolgen, so ist eine Abtretungserklärung an Labor oder Zahnarzt durch den Patienten an DeguDent schriftlichvorzulegen.

    DeguDent stellt die reibungslose und ordnungsgemäße Abwicklung des Garantiefalles sicher. Unter der Infoline 0180 - 2324555 kann der Patient noch offeneFragen zum Garantiefall klären.
    DeguDent GmbH
    Postfach 1364
    63403 Hanau

    www.degudent.de