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| DOKUMENTATION LABOR |
Nach Fertigstellung der zahntechnischen Arbeit werden die entsprechenden Angaben des Patienten sowie die Art der Versorgung und das verwendete Material in den Pass eingetragen. Abschließend bestätigt das Labor die Fertigstellung durch Datum, Stempel und Unterschrift im Patientenpass. |
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| DOKUMENTATION ZAHNARZTPRAXIS |
Der Zahnarzt bestätigt die Eingliederung der Restauration durch Datum, Stempel und Unterschrift und überreicht dem Patienten den Patientenpass. |
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| KONTROLLBESUCHE |
Damit etwaige Garantieansprüche der Patienten an DeguDent gerichtet werden können, muss der Patient mindestens alle 12 Monate die Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen. Der Zahnarzt bestätigt diese Recall-Termine im Patientenpass. |
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| INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE |
Sollte gemäß den Garantiebedingungen zwischen dem 7. und dem 72. Monat ein Defekt an der zahntechnischen Versorgung entstehen, der zu einer Neuerstellung führt, so reicht der Patient nach der Neueingliederung den Patientenpass der Erstversorgung, die Rechnungen der Erst- und Zweitversorgung sowie ein Lichtbild der Versorgung bzw. die defekte Versorgung an DeguDent ein. |
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| SCHADENSABWICKLUNG |
Nachdem der Patient die notwendigen Unterlagen an DeguDent eingesendet hat, übernimmt DeguDent die Abwicklung des Garantieanspruchs, so dass für Labor und Praxis kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
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